Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
betrifft NUR Besucher vom Rockfestival:
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines volljährigen
Erziehungsberechtigten mit gültigem und unterschriebenem
Erziehungsberechtigungsformular Zutritt. Das gleiche gilt für Jugendliche
von 16-18 Jahren, die nach 24 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände bleiben
möchten. Erziehungsberechtigte sind Eltern oder Personen über 18 Jahre
denen von den Eltern ausdrücklich die Aufsichtspflicht übertragen wurde.
Dieses Formular und der gültige Personalausweis müssen auf der
Veranstaltung mitgeführt werden.
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